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   BSG, 14.04.1983 - 8 RK 21/81   

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https://dejure.org/1983,8546
BSG, 14.04.1983 - 8 RK 21/81 (https://dejure.org/1983,8546)
BSG, Entscheidung vom 14.04.1983 - 8 RK 21/81 (https://dejure.org/1983,8546)
BSG, Entscheidung vom 14. April 1983 - 8 RK 21/81 (https://dejure.org/1983,8546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankengeldanspruch - Mitgliedschaft - Behandlungsbedürftigkeit - Dreijahreszeitraum - Arbeitsunfähigkeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.12.1966 - 3 RK 94/65

    Krankengeldanspruch - Ausgeschiedenes Miglied - Erkrankung während der

    Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 21/81
    Sie richtet sich vielmehr nach 5 183 Abs. 2 EVO (BSGE 26, 57, 58).

    Im Gegenteil, in der Entscheidung BSGE 45, 11, 15 ist ausdrücklich auf die Rechtsprechung, wie sie in BSGE 26, 57 ff ihren Niederschlag gefunden hat, verwiesen und daran festgehalten werden.

    Denn dieser Sachverhalt war seit langem bekannt, und die Rechtsprechung hatte sich eingehend damit befaßt (vgl die Nachweise in BSGE 25, 37, 39; 26, 57, 59; "5, 11, 15).

  • BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75
    Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 21/81
    Der streitige Krankengeldanspruch richtet sich nach bundesdeutschem Sozialversicherungsrecht, obwohl der Kläger spanischer Staatsangehöriger ist und sich während der Zeit, für die er Krankengeld begehrt, nicht nur vorübergehend in Spanien aufgehalten hat (Art. 2 Abs. 1; Art. 3 Nr. 1; Art A; Art. 5 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit in der Fassung vom H. Dezember 1973 - BGBl II 1977 S 687 - die insoweit keine Änderung gegenüber der früheren Fassung vom 29. Oktober 1959 gebracht hat - BSGE 45, 11, 12 -).

    Mit seinen Urteilen vom 5. Oktober 1977 (BSGE 45, 11 ff; USK 771H8) hat der 3. Senat eine Abgrenzung gegenüber dem Urteil vom 17. April 1970 (BSGE 31, 125 ff) vorgenommen.

    Im Gegenteil, in der Entscheidung BSGE 45, 11, 15 ist ausdrücklich auf die Rechtsprechung, wie sie in BSGE 26, 57 ff ihren Niederschlag gefunden hat, verwiesen und daran festgehalten werden.

  • BSG, 25.05.1966 - 3 RK 8/63

    Zeitpunkt des Eintritts eines Versicherungsfalls - Zum Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 21/81
    Dem Krankengeldanspruch steht daher nicht entgegen, daß - wie im vorliegenden Fall - die Arbeitsunfähigkeit erst nach beendeter Mitgliedschaft eingetreten ist (BSGE 25, 37, 38, 39 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Denn dieser Sachverhalt war seit langem bekannt, und die Rechtsprechung hatte sich eingehend damit befaßt (vgl die Nachweise in BSGE 25, 37, 39; 26, 57, 59; "5, 11, 15).

  • BSG, 17.04.1970 - 3 RK 41/69

    Berechnung des Zeitraums der Krankengeldgewährung bei Arbeitsunfähigkeit und

    Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 21/81
    Mit seinen Urteilen vom 5. Oktober 1977 (BSGE 45, 11 ff; USK 771H8) hat der 3. Senat eine Abgrenzung gegenüber dem Urteil vom 17. April 1970 (BSGE 31, 125 ff) vorgenommen.
  • BSG, 10.12.1991 - 1 RK 6/91

    Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 48 Abs 2 SGB V; Zum Grundsatz der unbeschränkten

    Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt gewesen sein sollten, kommt für die Zeit ab 4. August 1990 ein Leistungsanspruch in Betracht (vgl dazu BSG, Urteil vom 2. Februar 1983 - 3 RK 43/91 - USK 8309; BSG, Urteil vom 14. April 1983 - 8 RK 21/81 - SozR 2200 § 183 Nr. 44; BSGE 49, 163, 166 f = SozR 2200 § 183 Nr. 30; BSGE 52, 261, 264 = SozR 5085 § 3 Nr. 3).
  • BSG, 26.11.1991 - 1 RK 8/91

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld; Dauer der Gewährung von

    Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt gewesen sein sollte, wovon die Beteiligten allerdings übereinstimmend ausgehen, kommt für die Zeit ab 19. August 1989, in der der Kläger als Mitglied der Krankenversicherung der Rentner nicht mehr mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist (vgl dazu BSG, Urteil vom 2. Februar 1983 - 3 RK 43/81 - USK 8309; BSG, Urteil vom 14. April 1983 - 8 RK 21/81 -SozR 2200 § 183 Nr. 44; BSGE 49, 163, 166 f = SozR 2200 § 183 Nr. 30; BSGE 52, 261, 264 = SozR 2200 § 183 Nr. 39) ein Leistungsanspruch in Betracht.
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